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Kosten

Der Weg in eine Psychotherapie wirft oft praktische Fragen auf. Hier finden Sie wichtige Informationen dazu, wie Sie Zugang zu Psychotherapie erhalten und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme es gibt.

Kosten für Psychotherapie

Private Krankenversicherung

Sind Sie PrivatpatientIn ist die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie durch Ihre private Krankenversicherung abhängig von Ihrem persönlichen Versicherungstarif. Im Jahr 2024 wurde das Verfahren mit den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Bundes der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen des Bundes vereinheitlicht.

In fast allen Fällen werden die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen von den privaten Krankenkassen übernommen. Danach übernehmen die meisten privaten Krankenkassen eine bestimmte Anzahl von Therapiesitzungen. Voraussetzung ist das Vorliegen einer psychischen Erkrankung, d. h. einer Diagnose.

Bitte informieren Sie sich vorab, ob und in welcher Höhe Ihre private Krankenversicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt. Nicht bei jeder Versicherung werden die Kosten vollständig übernommen, so dass ggf. Zuzahlungen nötig sind. Mein Honorar richtet sich nach den in der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) festgelegten Sätzen. Ich als Psychotherapeutin bin nicht an die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen gebunden, sondern schließe einen Behandlungsvertrag mit Ihnen als PatientIn ab.

Gerne besprechen wir alles ausführlich während der Kennenlernphase. Natürlich unterstütze ich Sie auch bei der Antragstellung und sonstigen nötigen Formalitäten.

Beihilfe

Verhaltenstherapie ist nach den geltenden Beihilfevorschriften beihilfefähig.

 

Die Länderbeihilfen von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen übernehmen entsprechend der 2024 getroffenen Abrechnungsempfehlungen drei psychotherapeutische Sprechstunden und bis zu fünf probatorische Sitzungen. In vielen Fällen wird auch die Kurzzeittherapie mit 24 Sitzungen übernommen. Meist ist nur ein kurzer Antrag nötig. Eine Langzeittherapie (36 weitere, insgesamt 60 Sitzungen) ist grundsätzlich beihilfefähig, muss jedoch mit einer fachlichen Begründung  beantragt werden. In diesen Fällen wird das sogenannte Gutachter-Verfahren eingeleitet.

 

Im letzten Schritt können bis zu 20 (insgesamt 80) weitere Sitzungen beantragt werden. Die einzelnen Schritte besprechen wir während der Kennenlernphase. Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantragung.

SelbstzahlerInnen

Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie nicht übernimmt oder sie möchten, dass Ihre Behandlung anonym bleibt, können Sie die Therapie auch selbst bezahlen. Voraussetzung für die Therapie ist dann weiterhin eine behandlungswürdige Diagnose. Den Behandlungsumfang legen wir gemeinsam fest.

 

Mein Honorar richtet sich auch für Selbstzahler nach den in der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) festgelegten Sätzen. Einen Überblick über die üblicherweise anfallenden Kosten finden Sie in meiner aktuellen Honorarvereinbarung

Sonstige Kostenträger

Die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft ist nur in Ausnahmefällen (Einzelfallentscheidung) möglich.  Wenn Sie Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, ist die Kostenübernahme einer Privatbehandlung u. a. abhängig von Ihrer Berufsgruppe (z. B. Bundeswehr, Landes- oder Bundespolizei) . Bitte informieren Sie sich vorab bei den zuständigen Stellen über die jeweiligen Bedingungen einer Kostenübernahme. Üblicherweise von mir abgerechnete Ziffern und Sätze finden Sie in meiner Honorarvereinbarung. Kontaktieren Sie mich gerne, damit wir erste Fragen klären können. ​​

Gesetzliche Krankenkassen haben einen Sicherstellungsauftrag und müssen den Zugang zu Psychotherapie in einem zumutbaren Rahmen gewährleisten.  Als unzumutbar gelten meist Wartezeiten zwischen mehr als sechs Wochen und drei Monaten sowie mehr als fünf abgelehnte Therapieplatzanfragen. Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse eine Psychotherapie nicht ermöglichen kann, sind Sie als Versicherungsnehmer berechtigt, die Therapie in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen und sich die entstehenden Kosten nach § 13 Abs. 3 SGB V erstatten lassen.

Um die Kostenübernahme in einer Privatpraxis zu ermöglichen, können Sie während Ihrer Anfragen bei sog. VertragspsychotherapeutInnen bereits einiges beachten. 

  1. Kontaktierung der PsychotherapeutInnen während telefonischer Erreichbarkeit oder über die Terminservicestellen (116 117)

  2. Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunde und Feststellung der Notwendigkeit von Psychotherapie mit Dringlichkeit (Formular PTV 11)

  3. Alternativ: Dringlichkeitsbescheinigung durch Facharzt für Psychiatrie

  4. Kontaktierung der Krankenkasse mit der Bitte um Unterstützung

  5. Zusammenfassung aller Bemühungen in einer Liste (Telefonate, Anfragen, Gespräche, Dauer der Wartezeiten, Absagen)

Details und Unterstützung bei der Beantragung der Kostenerstattung finden Sie hier

Fragen zur Kostenübernahme Ihrer Psychotherapie?

Falls Sie noch Fragen zu der Kostenübernahme Ihrer Therapie haben, melden Sie sich gern bei mir. 

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